Für die anstehenden Kirchenvorstandswahlen werden dringend Ehrenamtliche für den Wahlvorstand zur ordnungsgemäßen Vorbereitung und Durchführung der Wahl gesucht.
Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen in der Kirchengemeinde wahlberechtigt sein und dürfen selbst nicht zur Wahl stehen.
Für den Zeitraum von Ende Juli bis Mitte November 2025 fallen die erforderlichen Tätigkeiten des Wahlvorstandes an.
Die zentralen Aufgaben des Wahlvorstandes sind:
- Bekanntmachung der Wählerlisten
- Erstellung und Veröffentlichung der Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten
- Prüfung der möglichen Wahlvorschläge/Ergänzungsanträge; Veröffentlichung der endgültigen Kandidierendenliste
- Veröffentlichung der Einladung zur Wahl
- Durchführung der Wahl:
– Vorbereitung der Stimmzettel
– Vorbereitung und Durchführung der Briefwahl
– Herrichtung des Wahlraumes
– Leitung der Wahlhandlung
– Auszählung der Stimmen
- Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Nach der neuen Kirchenvorstands-Wahlordnung ist kein Wahlausschuss mehr vorgesehen. Vielmehr ist rechtzeitig vor der Wahl durch Beschluss des Kirchenvorstandes – nicht mehr wie bisher durch den Vorsitzenden des KV – ein aus mindestens 3 Personen bestehender Wahlvorstand zu bilden (§ 6 KV-WO). Zur Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl kann der Wahlvorstand Wahlhelfende bestellen.
Interessierte Pfarreimitglieder mögen sich bitte bis spätestens zum 20. Juli 2025 direkt beim Vorsitzenden des Kirchenvorstandes, Pfarrer Ingo Mattauch [📞 (0201) 4 36 46-16 oder ingo.mattauch@bistum-essen.de] melden.