Nach Veröffentlichung der vorläufigen Kandidatenliste für die Kirchenvorstandswahl am 8. und 9. November bestand eine zweiwöchige Frist zur Nennung von Ergänzungsvorschlägen. Nach Ablauf dieser Frist gibt der Wahlvorstand diese Ergänzungsvorschläge bekannt:
Diese Liste wird auch an den Kirchen ausgehängt.
Die Kandidaten dieser Liste kommen zu den Kandidatinnen und Kandidaten auf der vorläufigen Kandidatenliste hinzu:
Somit stellen sich 19 Kandidatinnen und Kandidaten für die 16 Plätze des Kirchenvorstands zur Wahl.