An diesem Wochenende, 8. und 9. November, wurden in den Kirchen unserer Pfarrei der Kirchenvorstand und der Pfarrgemeinderat gewählt. Hier die Wahlergebnisse:

Für den Kirchenvorstand wurden gewählt:

Reihenfolge entsprechend der Anzahl der erhaltenen Stimmen

 Menden, Markus
 Fleer, Daniel
 Urban, Tobias
 Kohlhase, Nicola
 Dommershausen, Anja
 Fleer, Helmut
 Denno, Andrea
 Alexnat, Lars
 Schrooten, Andrea
 Laurich, Daniel
 Seibod-Yannakis, Leonora
 Springer, Martin
 Springer, Agnieszka
 Veres, Dr. Andreas
 Nekes, Markus
 Rüsing, Angelika

Einspruchsmöglichkeit nach § 22 Einspruch (Wahlordnung KVVG):

(1)1Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. 2Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 21 Absatz 1) schriftlich beim bisherigen Kirchenvor stand zu erheben und zu begründen. 3Wird ein Einspruch innerhalb dieser Frist nicht erhoben, ist die Wahl rechtskräftig. (2) 1Der bisherige Kirchenvorstand beschließt innerhalb von zwei weiteren Wochen über den Einspruch. 2Ergibt die Prüfung, dass infolge der Verletzung von Wahlvorschriften das Wahlergebnis ganz oder zum Teil beeinflusst sein kann, hat er die Wahl für ungültig zu erklären. 3Eine unrichtige Auszählung der Stimmen hat er zu berichtigen. (3) 1Der Beschluss ist zu begründen. 2Er ist der Einspruchsführerin bzw. dem Einspruchsführer sowie den diejenigen, die von dem Beschluss betroffen sind, bekannt zu geben.

Für den Pfarrgemeinderat wurden gewählt:

Reihenfolge entsprechend der Anzahl der erhaltenen Stimmen

 Lindemann, Christoph
 Sieweke, Christina
 Wiesweg, Sabine
 Röcken, Therese
 Ellebracht, Lars
 Berger, Lorenz
 Wiesweg, Kai
 Marx, Christina
 Schößler, Tobias
 Berger, Frieda
 Hilgert, David
 Schäfer, Luca
 Tilgner, Marek
 Gleissner, Marc-Bernhard
 Rajic, Bozo

Einspruchsmöglichkeit nach § 22 Einspruch (Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte):

1. Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist in innerhalb von 14 Tagen nach dem Wahltermin beim Wahlausschuss schriftlich unter Angabe von Gründen zu erheben und zu begründen.

Danksagung

Die Wahlvorstände danken allen, die sich bereit erklärt haben, durch ihre Kandidatur Verantwortung für die Menschen im Essener Norden zu übernehmen, und den Wähler*innen, die diese mit ihrer Stimme unterstützt haben.

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