An diesem Wochenende, 8. und 9. November, wurden in den Kirchen unserer Pfarrei der Kirchenvorstand und der Pfarrgemeinderat gewählt. Hier die Wahlergebnisse:
Für den Kirchenvorstand wurden gewählt:
Reihenfolge entsprechend der Anzahl der erhaltenen Stimmen
| Menden, Markus |
| Fleer, Daniel |
| Urban, Tobias |
| Kohlhase, Nicola |
| Dommershausen, Anja |
| Fleer, Helmut |
| Denno, Andrea |
| Alexnat, Lars |
| Schrooten, Andrea |
| Laurich, Daniel |
| Seibod-Yannakis, Leonora |
| Springer, Martin |
| Springer, Agnieszka |
| Veres, Dr. Andreas |
| Nekes, Markus |
| Rüsing, Angelika |
Einspruchsmöglichkeit nach § 22 Einspruch (Wahlordnung KVVG):
(1)1Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. 2Dieser ist innerhalb einer Woche nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 21 Absatz 1) schriftlich beim bisherigen Kirchenvor stand zu erheben und zu begründen. 3Wird ein Einspruch innerhalb dieser Frist nicht erhoben, ist die Wahl rechtskräftig. (2) 1Der bisherige Kirchenvorstand beschließt innerhalb von zwei weiteren Wochen über den Einspruch. 2Ergibt die Prüfung, dass infolge der Verletzung von Wahlvorschriften das Wahlergebnis ganz oder zum Teil beeinflusst sein kann, hat er die Wahl für ungültig zu erklären. 3Eine unrichtige Auszählung der Stimmen hat er zu berichtigen. (3) 1Der Beschluss ist zu begründen. 2Er ist der Einspruchsführerin bzw. dem Einspruchsführer sowie den diejenigen, die von dem Beschluss betroffen sind, bekannt zu geben.
Für den Pfarrgemeinderat wurden gewählt:
Reihenfolge entsprechend der Anzahl der erhaltenen Stimmen
| Lindemann, Christoph |
| Sieweke, Christina |
| Wiesweg, Sabine |
| Röcken, Therese |
| Ellebracht, Lars |
| Berger, Lorenz |
| Wiesweg, Kai |
| Marx, Christina |
| Schößler, Tobias |
| Berger, Frieda |
| Hilgert, David |
| Schäfer, Luca |
| Tilgner, Marek |
| Gleissner, Marc-Bernhard |
| Rajic, Bozo |
Einspruchsmöglichkeit nach § 22 Einspruch (Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte):
1. Jede und jeder Wahlberechtigte kann Einspruch gegen die Wahl erheben. Dieser ist in innerhalb von 14 Tagen nach dem Wahltermin beim Wahlausschuss schriftlich unter Angabe von Gründen zu erheben und zu begründen.
Danksagung
Die Wahlvorstände danken allen, die sich bereit erklärt haben, durch ihre Kandidatur Verantwortung für die Menschen im Essener Norden zu übernehmen, und den Wähler*innen, die diese mit ihrer Stimme unterstützt haben.



