Am 17. und 18. November 2018 wird der Pfarrgemeinderat neu gewählt. Erstmalig wird in unserer Pfarrei der Pfarrgemeinderat direkt von den Pfarreimitgliedern gewählt. Dazu wurde eine eigene Wahlordnung erstellt, die jetzt vom Bischof bestätigt worden ist.

Hier finden Sie die Wahlordnung:
Bestimmungen zur Pfarrgemeinderatswahl St. Johann Baptist

12 Personen können gewählt werden. Alle Wahlberechtigten der gesamten Pfarrei können alle Kandidaten wählen. Durch die Wahlordnung ist sichergestellt, dass im ungünstigsten Fall die Verteilung auf die beiden Gemeinden den Wert 5 : 7 hat.

Im nächsten Schritt wird der Wahlausschuss die Kandidatenliste erstellen. Der Pfarrgemeinderat ist der Spiegel der Menschen, die sich in den Pfarreien bewegen – und kann die Kirche vor Ort lebendiger gestalten. Aber dazu müssen sich weiterhin Ehrenamtliche engagieren. Bitte überlegen Sie schon jetzt, ob Sie in den nächsten Jahren an entscheidender Stelle bei der Weiterentwicklung unserer Pfarrei mitwirken möchten und sich deshalb zur Kandidatur stellen.

Michael Rüsing

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