Foto: Thomas Keßler (OVG NRW)

Nach der Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen stützt auch das Oberverwaltungsgericht Münster die Positionen von Pfarrei St. Johann Baptist und Bistum Essen.

Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Antrag der Initiative „Rettet St. Johann“ abgelehnt hatte, dem Kirchenvorstand der Pfarrei St. Johann Baptist den Verkauf der Pfarrkirche über eine einstweilige Anordnung zu untersagen, hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Dienstag, 28. Mai, eine Beschwerde gegen diesen Beschluss zurückgewiesen.

Damit stützt auch das Oberverwaltungsgericht in diesem Verfahren die Position von Kirchengemeinde und Bistum Essen, dass der Kirchenvorstand als demokratisch gewählte Vertretung der Katholiken in Altenessen durch einen Verkauf der Pfarrkirche den Weg für das Krankenhausprojekt in Altenessen samt neuer Kirche für die Gemeinde frei machen darf. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.

Text: Thomas Rünker (Bistum Essen)

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