Aus christlicher Überzeugung und aus mitmenschlicher Verantwortung hat der Kirchenvorstand unserer Pfarrei auf seiner letzten Sitzung folgende Selbstverpflichtung erklärt:

» Bei der dritten Synodalversammlung des Synodalen Wegs vom 3. bis 5. Februar 2022 in Frankfurt am Main ist der Handlungstext „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ des Synodalforums IV mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Am 11. Feb. haben Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck und Generalvikar Klaus Pfeffer in einem Brief an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im kirchlichen Dienst im Bistum Essen geschrieben: „Für das Bistum Essen sichern wir Ihnen zu, dass wir schon jetzt auf die Anwendung der Grundordnung hinsichtlich Art. 5, Abs. 2, Nr. 2, Buchstb. c und d für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichten – und empfehlen dies ausdrücklich allen unseren Trägern von Einrichtungen und Organisationen.“

Der Kirchenvorstand der kath. Kirchengemeinde Hll. Cosmas und Damian versichert nach Beschluss auf der Kirchenvorstandssitzung am 6. März 2022, dass er bei Beschäftigten der Kirchengemeinde keine arbeits- beziehungsweise disziplinarrechtlichen Maßnahmen ergreifen wird, wenn Tatsachen bezüglich eines Beschäftigten/einer Beschäftigten bekannt werden, die die persönliche Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, die sexuelle Orientierung oder die geschlechtliche Identität eines Einzelnen/einer Einzelnen betreffen. «

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