Nachdem Bund und Länder sich Ende Februar 2022 auf Lockerungen der Corona-Maßnahmen verständigt hatten, ist nunmehr auch die Coronaschutzverordnung (CorSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen zum 02.04.2022 ausgelaufen. Aufgrund der bundesgesetzlichen Lage (Infektionsschutzgesetz, kurz: IfSchG) können die Bundesländer nur noch eingeschränkt Schutzmaßnahmen (z. B. Maskenpflicht in Altenheimen, Krankenhäusern und Zügen) erlassen. Ausnahmen gelten nach der sogenannten Hotspot-Regel.
Gleichwohl hat der Kirchenvorstand der Pfarrei Hll. Cosmas und Damian in Einklang mit Regelungen, die für alle Bistümer in NRW empfohlen werden, entschieden, insbesondere an der Maskenpflicht während der Gottesdienste festzuhalten; dies besonders auch mit Blick auf die Osterfeiertage, an denen unsere Kirchen hoffentlich wieder stärker besucht werden. Unser Bischof Dr. Franz-Josef Overbeck freut sich zusammen mit uns, dass es nunmehr allen Gläubigen wieder möglich ist, einen Gottesdienst ohne große Einschränkungen besuchen zu können. Im Übrigen soll durch die Aufhebung vieler Einschränkungen weitgehend wieder eine vorsichtige Normalität in das kirchliche Leben einkehren.
Daher gilt mit Wirkung vom 09.04.2022 in unserer Pfarrei Hll. Cosmas und Damian ein aktualisiertes Hygiene- und Sicherheitskonzept zum Schutz vor Infizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.